Seit 2021 ermöglicht das Bundesfinanzministerium (BMF) Unternehmen, Computer, Software und Peripheriegeräte über nur ein Jahr abzuschreiben – ohne Wertgrenze, auch für Altgeräte mit Restbuchwert. Diese Regelung wurde im Schreiben des BMF vom 26. Februar 2021 festgelegt und ergänzt durch das Schreiben vom 22. Februar 2022.

Einfache Abschreibung von digitalen Wirtschaftsgütern

Vor dem Hintergrund der Corona-Krise und der massiven Digitalisierung wollte das BMF die Ausstattung der Arbeitsplätze finanziell unterstützen. Zugleich sollte berücksichtigt werden, dass vor allem Computerausstattung einem schnellen technischen Wandel unterliegt, der auch in die Nutzungsdauer für die Abschreibung einfließen soll. Dies wird durch eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von einem Jahr erreicht, obwohl laut AfA-Tabellen die meisten dieser Wirtschaftsgüter eine Nutzungsdauer von mindestens drei Jahren haben.

Definition der digitalen Wirtschaftsgüter

Der Begriff der digitalen Wirtschaftsgüter ist im BMF-Schreiben vom 26. Februar 2021 festgelegt. Digitale Wirtschaftsgüter umfassen sowohl materielle Wirtschaftsgüter wie Desktop-PCs, Notebooks, Tablets, Dockingstations oder Server, als auch immaterielle Wirtschaftsgüter wie Standardsoftware, ERP-Software, Office-Programme oder Betriebssysteme. Besonders interessant ist dabei, dass ausdrücklich auch Peripheriegeräte wie Drucker, Monitore, Eingabegeräte, Beamer, Kameras, externe Festplatten, Mikrofone oder Scanner von der Regelung erfasst sind. Betriebe konnten diese Wirtschaftsgüter bislang nicht über die Gewerbesteuer-Abschreibungsmethoden (GWG-Abschreibungsmethoden) abschreiben, da Peripheriegeräte grundsätzlich nicht selbstständig nutzbar sind. Die selbstständige Nutzbarkeit ist aber ein zentrales Kriterium für die besonderen GWG-Abschreibungen.

Anwendung der Regelung

Die Abschreibung für digitale Wirtschaftsgüter gilt erstmals für Anschaffungen in Wirtschaftsjahren, die nach dem 31. Dezember 2020 enden. Die Regelung ist jedoch für viele Betriebe bis heute unbekanntes Terrain. Unternehmen können also nicht nur neu gekaufte Gegenstände abschreiben, sondern auch Altgeräte, die noch einen Restbuchwert aufweisen.

Es ist wichtig zu beachten, dass Unternehmen unsicher sein können, ob angeschaffte Gegenstände von den Regelungen zur Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter erfasst sind. Im BMF-Schreiben findet sich eine detaillierte Erklärung, die Unternehmen dabei unterstützt, zu bestimmen, welche Geräte und Software von dieser Regelung profitieren können.

Die Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter über nur ein Jahr kann Unternehmen die Kosten zur Digitalisierung ihrer Arbeitssysteme reduzieren. Dies wird insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen von großer Bedeutung sein, da sie oft begrenzte finanzielle Mittel zur Verfügung haben.

Was das für Bauunternehmen und ihre Vertriebspartner bedeutet: Diese Regelung ermöglicht es Bauunternehmen, schnellere Kostenabschreibungen für moderne Computertechnik und Software durchzuführen, was insbesondere bei der Einführung neuer IT-Systeme oder der Modernisierung bestehender Systeme einen wirtschaftlichen Vorteil bietet. Vertriebspartner sollten ihre Kunden über diese Regelung informieren und ihnen dabei helfen, die Vorteile zu nutzen.