Die meisten Menschen in Deutschland sind schlecht auf ihr Ableben und die damit einhergehende Vermögensweitergabe vorbereitet, wie eine Untersuchung der Deutschen Bank zeigt. Laut Julia Hellfeuer von der CHP Rechtsanwalt & Steuerberater Partnerschaftsgesellschaft mbB in München hat nur ein Drittel der Bundesbürger ein gültiges Testament. Hellfeuer weist darauf hin, dass selbst wenn ein Testament existiert, es nicht bedeutet, dass die Nachfolgeregelung funktioniert.

Herausforderungen bei der Nachfolgeplanung

Ein häufiger Fehler bei der Nachfolgeplanung ist das Ignorieren der sich ändernden Familienkonstellationen und Vermögensstrukturen. "Häufig wurde das Testament vor vielen Jahren erstellt, während sich die Familienkonstellation und die Vermögensstruktur zwischenzeitlich erheblich verändert haben, ohne dass dem Rechnung getragen wurde", erklärt Hellfeuer.

Philip Morgen von Morgen Invest in Oberursel betont, dass Menschen oft nicht besonders gut auf das eigene Ableben vorbereitet sind, obwohl das Interesse und der Informationsbedarf in diesem Bereich groß sind. "Zwar sind das Interesse und der Informationsbedarf diesbezüglich groß, dennoch ist der eigene Tod ein unangenehmes Thema, mit dem man sich – verständlicherweise – nur ungern beschäftigt", sagt Morgen. Das ist umso gravierender, da es bezüglich der gesetzlichen Erbregelungen zahlreiche Irrtümer und Fehleinschätzungen gibt, denen potenzielle Erblasser immer wieder unterliegen.

Pflichtteilsrechte und Erbengemeinschaften

Eine häufig unterschätzte Rechtsfrage sind die Pflichtteilsrechte. "Auch wenn jemand eines seiner Kinder enterbt, beseitigt das grundsätzlich nicht dessen Pflichtteilsanspruch", erklärt Hellfeuer. Erbengemeinschaften wiederum sind häufig ein Ausgangspunkt für langwierige und teure Familienstreitigkeiten. "Kinderlose Ehepaare – als klassisches Beispiel – gehen davon aus, dass beim Tod eines Partners der andere automatisch alles erbt", sagt Morgen. "Doch ohne entsprechende testamentarische Gestaltung kann sich der überlebende Ehepartner in einer Erbengemeinschaft wiederfinden."

Probesterben: Eine Lösung für bessere Planung

Um herauszufinden, ob die bestehende Nachfolgeregelung mit den Wünschen des Erblassers übereinstimmt, gibt es einen Kniff: das Probesterben. Dabei simuliert der Berater, was passieren würde, wenn der Mandant gestorben wäre. Es geht dabei um die Frage, wer nach der aktuellen Situation welches Vermögen erhalten würde, welche steuerlichen und finanziellen Folgen entstehen könnten, und wo Konfliktpotenziale liegen.

Eine Vorgehensweise, die auf reges Interesse stößt. "Unsere Kunden sind erstaunlich positiv, wenn sie begreifen, dass das Probesterben ein Instrument ist, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen zu kennen und zu verstehen, welche Konsequenzen ihre Entscheidungen haben können", sagt Hellfeuer.

Was das für Bauunternehmen und ihre Vertriebspartner bedeutet, ist eine verbesserte Nachfolgeplanung. Es erfordert jedoch auch eine erhöhte Sensibilität und Professionalität, um potenzielle Kunden von den Vorteilen der Probesterben zu überzeugen und ihnen dabei zu helfen, ihre Nachfolgepläne zu optimieren.