Die deutsche Wirtschaft spitzt sich nach positiven Konjunkturzahlen zu. Fünf führende Wirtschaftsforschungsinstitute – das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, das Ifo-Institut, das Kiel Institut für Weltwirtschaft, das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle und das RWI – legen nun einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts (BIP) von 1,3 Prozent in Deutschland für 2026 vor. Dies verdoppelt sich im Vergleich zur ursprünglichen Prognose aus dem Frühjahr. Allerdings bleibt Handwerk und der Mittelstand noch wenig von einer Belebung zu spüren (Deutsche Handwerks Zeitung, 29.07.2026). Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, warnt vor selbstzufriedenem Optimismus: "Wer jetzt glaubt, die Reformarbeit sei mit den ersten besseren Konjunkturdaten erledigt, betreibe Augenwischerei." (Deutsche Handwerks Zeitung, 29.07.2026) Eine wichtige Neuregelung greift im Dezember 2026: Die Gefahrstoffverordnung wird eine neue Genehmigungsanspruchsregelung für Asbest in Abbrucharbeiten umsetzen (Deutsche Handwerks Zeitung, 19.12.2025). Asbest-Risiken werden in drei Kategorien eingeteilt: niedrig, mittel und hoch. Malerinnen und Maler können hohen Asbest-Risikos ausgesetzt sein, wenn sie Putzen, Spachtelmasse oder Fliesenkleber entfernen (Deutsche Handwerks Zeitung, 19.12.2025). Für Abbrucharbeiten im Bereich hohen Risikos wird künftig eine behördliche Zulassung erforderlich sein. Was das für Bauunternehmen und ihre Vertriebspartner bedeutet: Bauunternehmer und Vertriebsverantwortliche müssen sich an die neuen EU-Vorgaben orientieren. Anpassungen werden notwendig, um den neuen Asbest-Umgangsrahmen zu beachten. Regelmäßige Weiterbildungen für Fachkräfte sind erforderlich, um die Anforderungen der neuen Verordnung zu verstehen und umzusetzen. Handwerksbetriebe, insbesondere in Malerei- und Putzbetrieben, werden sich vorbereiten müssen, um diese Neuerungen effektiv umzusetzen.
Die Konjunkturprognosen
Fünf führende Wirtschaftsforschungsinstitute optimieren ihre Prognosen für 2026. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, das Ifo-Institut, das Kiel Institut für Weltwirtschaft, das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle und das RWI erwarten einen BIP-Anstieg von 1,3 Prozent.
Die Asbest-Neuauflage
Ab Dezember 2026 werden neue Genehmigungsansprüche in der Gefahrstoffverordnung für Handwerksbetriebe wirksam. Malerinnen und Maler im Bereich hohen Asbest-Risikos müssen eine sogenannte große Sachkunde nach Anlage 3 TRGS 519 und eine Zulassung durch das zuständige Regierungspräsidium vorweisen. Was das für Bauunternehmen und ihre Vertriebspartner bedeutet: Die Handels- und Vertriebsabteilungen müssen sich um die neue Asbest-Umsetzung bemühen. Es ist notwendig, Anpassungen in den Geschäftsprozessen zu implementieren und Mitarbeiter entsprechend auszubilden. Die Neuerung wirkt sich auf die Auftragslage des Handwerks aus und erfordert eine sorgfältige Planung und Umsetzung.
Fazit
Obwohl die deutsche Wirtschaft ein positives Bild zeigt, spürt das Handwerk bislang wenig von einer Belebung. Neuerungen in der Asbest-Verordnung im Dezember 2026 erfordern umfassende Planung und Umsetzung. Bauunternehmer und Vertriebspartner müssen sich an die neuen Vorgaben orientieren, um den Veränderungen gerecht zu werden und ihre Geschäftsprozesse effektiv anzupassen.