Stand der Quelle: 28. September 2026. Dieser Beitrag ist ein Hintergrundartikel auf Basis von Berichten bis zu diesem Datum; spätere Entwicklungen sind nicht berücksichtigt.

Am vergangenen Samstag, den 24. September 2026, setzte der Bundeszoll insgesamt mehr als 2.200 Beamte ein, um Barbershops und Nagelstudios bundesweit auf Schwarzarbeit, fehlende Sozialversicherungsmeldungen sowie Verstöße gegen den Mindestlohn zu überprüfen.

Kölner Bilanz: 60 Zöllner kontrollieren 35 Betriebe

Im Kölner Raum leitete das Hauptzollamt Köln eine erste, detaillierte Kontrolle durch. Hierfür stellte man über 60 Beamte ein, die sich auf Schwarzarbeit und Verstöße konzentrierten. Die Zöllner durchsuchten insgesamt 35 Betriebe in den Regionen Köln, Bergisch Gladbach, im Oberbergischen Kreis sowie dem Rhein-Sieg-Kreis.

Erhebliche Verstöße entdeckt

Mehrere erhebliche Verstöße wurden während der Kontrolle festgestellt. In einem Nagelstudio in Troisdorf versuchte ein Studioinhaber, seine Angestellten durch eine Fehlinformation vor den Zöllnern zu schützen. Allerdings sprach einer der Beamten Vietnamesisch und entlarvte die Täuschungsversuche sofort.

Die 25-jährige Angestellte hatte keinen gültigen Aufenthaltstitel und hielt sich bereits zum zweiten Mal illegal in Deutschland auf. Ermittlungsverfahren wurden noch vor Ort eingeleitet, und die Ausländerbehörde nimmt weitere Maßnahmen vor.

In einem Nagelstudio in Siegburg entdeckten Beamte eine 19-jährige Vietnamesin ohne gültige Aufenthaltserlaubnis. Auch hier konnte der Zoll noch vor Ort Ermittlungsverfahren einleiten und den Fall an die Ausländerbehörde übergeben.

Syrische Beschäftigte ohne Arbeitserlaubnis

In einem Barbershop in Wipperfürth arbeitete ein 36-jähriger Syrer ohne notwendige Arbeitserlaubnis. In einem anderen Barbershop in der Kölner Innenstadt wurde ein weiterer 20-jähriger Syrer illegal beschäftigt.

Ähnlich verhielt es sich auch bei einem 30-jährigen Vietnamesen, dessen Aufenthaltstitel ihn nur für die Betreuung eines minderjährigen Kindes in Hamburg berechtigte. Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln, betonte: "Die vorgelegten Titel reichten nicht aus, um den Arbeitseinsatz im Nagelstudio zu ermöglichen."

Erste Bilanz und weiterer Ausbau der Kontrolle

Aus der ersten Bilanz aus dem Kölner Raum geht deutlich hervor, dass die Verstöße vielfältig sind. Während der Kontrollen wurde auch festgestellt, dass eine Reihe von Beschäftigten ohne gültige Aufenthaltsdokumente beschäftigt wurden.

Die Auswertungen dauern noch an und werden in den kommenden Tagen weiter ausgearbeitet. Die bisherigen Ergebnisse legen jedoch ein klares Bild vor, das zeigt, dass die Kontrolle erfolgreich war und mehrere erhebliche Verstöße aufgedeckt wurden.

Was das für Bauunternehmen und ihre Vertriebspartner bedeutet: Die erhobenen Daten zeigen deutlich, dass Unternehmen in der Friseur- und Kosmetikbranche besonders sorgfältig mit Beschäftigungspolitiken umgehen sollten. Einvernehmliche Arbeitsbeziehungen und die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften sind unerlässlich, um Risiken zu minimieren.