Das Bundeskabinett hat das nationale Durchführungsgesetz zur EU-Entwaldungsverordnung im Kabinett beschlossen. Das vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegte Entwaldungs- und Waldschädigungs-Minimierungs-Gesetzes (EntwaldungsMG) überträgt die EU-Anforderungen in nationales Recht, ohne jedoch neue Pflichten zu erfinden, die über die EU-Vorgaben hinausgehen. (Deutsche Handwerks Zeitung)

Branchenkritik und Kompromisse

Bereits nach der letzten Diskussionsrunde der Verordnung auf EU-Ebene im Mai reagierten Institutionen wie der ZDH sehr gespalten auf die Entwicklung der Gesetzgebung. Im Anschluss an den Kabinettsbeschluss erneuerten einige Branchenverbände ihre Einwände, kritisch betonend, dass erwartete Erleichterungen in einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift verankert sind, was sie für fragil halten. AGDW – Die Waldeigentümer sowie die Familienbetriebe Land und Forst bemängeln, dass vorgesehene Erleichterungen nur in einer Verwaltungsvorschrift verankert sind – und damit ohne parlamentarisches Verfahren wieder gestrichen werden könnten. (Deutsche Handwerks Zeitung)

Praxisferne Sanktionsrahmen

Der Verband AGDW kritisiert zudem den Sanktionsrahmen, wobei Freiheitsstrafen bei leichtfertigem Handeln und hohe Bußgelder für Formfehler in Deutschland unangemessen sind, laut Aussage des AGDW-Präsidenten Prof. Andreas Bitter in einem Pressestatement. Ein weiterer Punkt der Kritik ist das EU-Informationssystem zur Meldung der Sorgfaltserklärungen, das nach einem Praxistest vom Juli noch immer nicht zuverlässig funktioniert. (Deutsche Handwerks Zeitung)

Komplexität für Unternehmen

Der Bundesverband Druck und Medien (BVDM) kritisiert, dass Unternehmen am Ende der Lieferkette für Verstöße haften könnten, die sie selbst weder kontrollieren noch nachvollziehen können. Besonders die Möglichkeit, Produkte einzuziehen oder zu vernichten, hält der Verband für unverhältnismäßig. Die EU-Entwaldungsverordnung schreibt vor, dass sieben Rohstoffe – Holz, Kakao, Kaffee, K in die Nachverfolgung integriert werden sollen. (Deutsche Handwerks Zeitung)

Was dies für Operatoren bedeutet

Für Operatoren bedeutet dies eine zunehmende Verwaltungskomplexität und möglicherweise zusätzliche Rechtsverpflichtungen, insbesondere wenn die Verordnung nicht vollständig in das nationale Recht überführt wird. Es ist anzumerken, dass der Bundestag die Möglichkeit hat, noch Korrekturen vorzunehmen, bevor die Fristen auch für Handwerksbetriebe greifen. Dies bedeutet, dass Unternehmen in der Position sind, sich über den tatsächlichen Umfang der Anforderungen und ihre Umsetzung im nationalen Recht aufzuklären und eventuell Anpassungen vorzuschlagen. Die Klarheit und Beständigkeit der Verordnung sind entscheidend für den Erfolg der Umsetzung und die Vermeidung unnötiger Verwaltungsumblicke und Verstöße. (Deutsche Handwerks Zeitung)