Das Bundeskabinett hat am 23. September 2026 einen Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums (BMF) zur Einführung einer Registrierkassenpflicht beschlossen. Die im Koalitionsvertrag versprochene Abschaffung der Bonpflicht soll es demnach nicht geben – stattdessen plant die Regierung eine digitale Belegbereitstellungspflicht. Das Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) kritisiert das als Vertrauensbruch und zusätzliche Belastung für die Betriebe. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen. Ab dem 1. Januar 2028 müssen Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro elektronische Kassensysteme nutzen. Bisher sind in Deutschland noch mehr als hunderttausend sogenannte offene Ladenkassen im Einsatz – Kassen ohne elektronische Aufzeichnung, bei denen Einnahmen teils nur handschriftlich oder gar nicht erfasst werden. Das BMF sieht darin ein erhöhtes Risiko für Steuerhinterziehung. Gleichzeitig soll die Pflicht zur Ausgabe von Papierbons entfallen. Stattdessen müssen Betriebe ab 2028 digitale Belege bereitstellen (Deutsche Handwerks Zeitung). Kunden sind nicht verpflichtet, diese anzunehmen. Es ist außerdem vorgesehen, dass rein steuerliche Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüsse nicht mehr in Papierform aufbewahrt werden müssen. Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) erklärte dazu: "Wir schaffen die Pflicht für Papierbons ab. Digitale Belege werden Standard." Das bedeute weniger Bürokratie für Unternehmen und Verbraucher. Außerdem solle die Kassenpflicht Missbrauchsmöglichkeiten einschränken und die Aufdeckung von Steuerhinterziehung erleichtern. Klingbeil: "Ich will, dass die Ehrlichen nicht die Dummen sind." Wer im Jahr weniger als 12.000 Euro Barumsatz erzielt, ist von der Kassenpflicht ausgenommen (Deutsche Handwerks Zeitung). Weitere Ausnahmen soll das BMF per Rechtsverordnung regeln können. Als mögliche Fälle nennt das Ministerium Vertrauenskassen – etwa auf Selbsternte-Feldern –, die Direktvermarktung in landwirtschaftlichen Betrieben sowie Wochen- und Jahrmärkte. Ein neuer Straftatbestand wird mit dem Gesetzentwurf eingeführt: Wer Software zur Manipulation elektronischer Kassensysteme einsetzt oder vertreibt, macht sich strafbar. Hinzu kommt ein Ord

Zusammenfassung des Gesetzentwurfes

Der Gesetzentwurf bringt eine grundlegende Veränderung für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 100.000 Euro: Ab 2028 müssen sie elektronische Kassensysteme nutzen. Papierbon-Pflicht wird abgeschafft, stattdessen werden digitale Belege erwartet. Kunden haben die Wahl, digitale Belege zu akzeptieren.

Ausnahmen und Flexibilität

Es gibt Ausnahmen: Unternehmen mit einem Barumsatz von weniger als 12.000 Euro im Jahr und Vertrauenskassen wie Selbsternte-Felder, Direktvermarktung und Wochen- und Jahrmärkte, sind davon ausgenommen. Das BMF kann weitere Ausnahmen durch Rechtsverordnung regeln.

Praktische Konsequenzen für Bauunternehmen und Vertriebspartner

Die neue Kassenpflicht und die digitale Belegbereitstellungspflicht können für Bauunternehmen und ihre Vertriebspartner eine erhebliche Verwaltungsaufgabe darstellen. Es ist notwendig, elektronische Kassensysteme einzuführen und den Mitarbeiter zu trainieren, um den Übergang glatt zu gestalten. Vertriebspartner sollten sich mit den neuen Anforderungen vertraut machen, um die Kundenzufriedenheit nicht beeinträchtigen zu können. Es ist wichtig, dass alle betroffenen Unternehmen ihre IT-Infrastruktur auf die neuen Anforderungen abstimmen, um mögliche Verwaltungsaufwendungen und Missbrauchsmöglichkeiten zu vermeiden.