Ein Arbeitnehmer ist aufgrund der Vorlage einer ohne Arztgespräch entstandenen Online-Krankschreibung fristlos gekündigt worden. Das Landesarbeitsgericht Hamm (LAG Hamm) hat das Urteil (Az: 14 SLa 145/25) bestätigt, das die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hervorhebt.

Der Arbeitnehmer hatte eine von einem Internetdienst angebotene Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingereicht, die ohne jeglichen persönlichen, telefonischen oder digitalen Kontakt zu einem Arzt erstellt wurde. Das Attest entsprach optisch dem offiziellen Muster, doch der Passus, der darauf hinwies, dass die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ausschließlich anhand eines Fragebogens erfolgt war und der Beschäftigte nur voraussichtlich arbeitsunfähig sei, hat dem Arbeitgeber Verdacht geschöpft.

Nach internen Ermittlungen wurde die Bescheinigung als Täuschungsversuch gewertet. Der Arbeitgeber erachtete die Verwendung dieses Attests als Verstoß gegen die vertragliche Rücksichtnahme- und Treuepflicht. Er schloss daraus, dass die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar sei und eine fristlose Kündigung gerechtfertigt sei. Das LAG Hamm stimmte dieser Einschätzung zu und wertete die fristlose Kündigung als rechtswirksam ein.

Gerichtliche Begründung

Das LAG Hamm betonte, dass durch die Verwendung eines optisch ähnlichen Dokuments der Arbeitgeber getäuscht und der Beschäftigte sich Entgeltfortzahlung erschlichen habe. Zudem konnte der Arbeitnehmer im Prozess seine tatsächliche Erkrankung nicht detailliert nachweisen.

Die Entscheidung des LAG Hamm stellt Arbeitnehmern eine wichtige Warnung dar. Die Verwendung von Online-Krankmeldungsdiensten ohne persönliches Arztgespräch kann zu schwerwiegenden rechtlichen Konsequenzen führen, insbesondere wenn das Attest einen Hinweis trägt, dass die Feststellung nur aufgrund eines Fragebogens erfolgte.

Vertrauensbruch im Arbeitsverhältnis

Der Arbeitnehmer hatte seine Verpflichtung zur Rücksichtnahme und Treue nicht eingehalten. Der Eindruck, dass die Arbeitsunfähigkeit von einem Arzt nach medizinischen Standards festgestellt worden sei, war nicht korrekt. Dies führte dazu, dass der Arbeitgeber den Vertrauensbruch als schwerwiegend bewertete.

Die Kündigung erfolgte ohne vorherige Abmahnung, da der Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses als unzumutbar erachtete. Der Beschäftigte hatte damit einen wichtigen Grund für eine außerordentliche Kündigung geschaffen.

Risiken der Online-Krankmeldungsdienste

Arbeitnehmer sollten bei der Verwendung von Online-Krankmeldungsdiensten sehr vorsichtig sein. Die Verwendung solcher Dienste ohne persönliches Arztgespräch kann das Vertrauen des Arbeitgebers in den Beschäftigten stark schädigen. Es ist notwendig, dass die tatsächliche Erkrankung im Prozess detailliert nachgewiesen werden kann.

Die Entscheidung des LAG Hamm verdeutlicht, dass die Verwendung von Online-Attesten mit entsprechenden Risiken verbunden ist. Arbeitnehmer sollten sich vor der Anwendung solcher Dienste gut über die möglichen Konsequenzen informieren.

Was das für Bauunternehmen und ihre Vertriebspartner bedeutet: Sie sollten ihre Mitarbeiter über die möglichen rechtlichen Konsequenzen informieren, wenn Online-Krankmeldungsdienste ohne Arztgespräch genutzt werden. Die Erhaltung des Vertrauens im Arbeitsverhältnis ist entscheidend für die Zusammenarbeit und die erfolgreiche Funktionsfähigkeit von Bauunternehmen.